Stadt Schlettau mit Ortsteil Dörfel

Öffentliche Ausschreibung Verkauf zweier Baugrundstücke Am Naumannplatz


Die Stadt Schlettau schreibt gemäß Verwaltungsvorschrift über die Veräußerung kommunaler Grundstücke (VwV kommunale Grundstücksveräußerung) des Sächsischen Staatsministerium des Innern vom 13. April 2017 die Flurstücke 437/24 und 437/25 der Gemarkung Schlettau unter den nachfolgenden Bedingungen öffentlich zum Verkauf aus:


Mindestgebot gemäß Sächsischer Gemeindeordnung: 20.823 €

Objektbeschreibung Flurstück Nr.: 437/24

Lage, Größe:     Das Objekt liegt ca. 500 m vom Stadtzentrum entfernt.

Das Flurstück 437/24 der Gemarkung Schlettau hat eine Größe von 631 m².

Bauliche Anlagen:  Das Grundstück ist unbebaut.

Lasten und Rechte:  keine

Erschließung:  Das Grundstück ist nicht erschlossen. Eine Erschließung mit Trinkwasser, Abwasser, Strom, Gas und Telekommunikation ist über die in der Nähe befindlichen öffentlichen Verkehrsflächen möglich.

Baurecht:  Das Grundstück befindet sich im Innenbereich gemäß §34 Baugesetzbuch


Mindestgebot gemäß Sächsischer Gemeindeordnung: 20.823 €

Objektbeschreibung Flurstück Nr. 437/25

Lage, Größe:  Das Objekt liegt ca. 500 m vom Stadtzentrum entfernt.

Das Flurstück 437/25 der Gemarkung Schlettau hat eine Größe von 631 m².

Bauliche Anlagen: → Das Grundstück ist unbebaut.

Lasten und Rechte:  keine

Erschließung:  Das Grundstück ist nicht erschlossen. Eine Erschließung mit Trinkwasser, Abwasser, Strom, Gas und Telekommunikation ist über die in der Nähe befindlichen öffentlichen Verkehrsflächen möglich.

Baurecht:  Das Grundstück befindet sich im Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch


Ausschreibungsbedingungen

1. Haftungsausschluss

Für Inhalt und Richtigkeit der Ausschreibungs- und Verkaufsunterlagen ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Es handelt sich hierbei um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten, die nicht den Bestimmungen der VOL/VOB unterliegt. Bei der Ausschreibung von Grundstücken handelt es sich um ein Verfahren, das mit gleichnamigen Verfahren nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) und Verdingungsverordnung für Leistungen (VOL) nicht vergleichbar ist.

2. Besondere Vertragsbedingungen

Die Stadt Schlettau beabsichtigt, mit der Erschließung der beiden Baugrundstücke Am Naumannplatz Grundstücke für bauwillige Familien bereitzustellen. Es sollen damit die Ansiedlungsmöglichkeiten in der Stadt Schlettau verbessert werden. Grundstücksspekulationen sind ausgeschlossen. Der Käufer geht mit dem Unterzeichnen des Kaufvertrages eine unwiderrufliche Investitionsverpflichtung ein, innerhalb von 3 Jahren ein Wohngebäude zur Selbstnutzung zu errichten.

Darüber hinaus wird sich die Stadt Schlettau eine Mehrerlösklausel für die Dauer von 5 Jahren für den Fall eines Weiterverkaufes und ein Rückkaufsrecht für den Fall der Nichterfüllung der Investitionsverpflichtung einräumen lassen, welches grundbuchmäßig abzusichern sein wird durch eine an rangbereiter Stelle einzutragende Rückauflassungsvormerkung (vgl. III. 2. VwV kommunale Grundstücksveräußerung).

3. Prüfverpflichtung

Im Gebiet der Stadt Schlettau sind über Jahrhunderte hinweg bergbauliche Arbeiten durchgeführt worden. Im Zusammenhang mit Bauvorhaben sind alle Baugruben von einem fachkundigen Ingenieurgeologen oder Baugrundingenieur auf das Vorhandensein von Gangausbissbereichen und Spuren alten Bergbaues überprüfen zu lassen. Der potentielle Erwerber verpflichtet sich, vor Abschluss des notariellen Kaufvertrages eine auf sein Vorhaben angepasste Baugrunduntersuchung vorzunehmen. Sollte sich daraus eine Unbebaubarkeit des Baugrundstückes ergeben, kann der Interessent von seinem Angebot zurücktreten.

4. Besuchsberechtigungen

Die Besichtigung ist von öffentlichen Straßen und Wegen aus möglich. Das Betreten der Ausschreibungsobjekte ist nur auf Anfrage und im Beisein eines Mitarbeiters der Stadtverwaltung Schlettau oder eines von ihr beauftragten Vertreters zulässig. Wir weisen darauf hin, dass das ungenehmigte Betreten nicht gestattet ist. Weitere Auskünfte erteilt das Bau- und Liegenschaftsamt der Stadt Scheibenberg unter der Tel.-Nr. 037349/663-22 oder 663-23.

5. Einzelheiten des Ausschreibungsverfahrens

5.1 Abgabe des Gebotes

Das Gebot bedarf der Schriftform und ist bei der

Stadtverwaltung Scheibenberg

Bau- und Liegenschaftsamt

Rudolf-Breitscheid-Straße 35

09481 Scheibenberg

bis spätestens 31. August 2022 einzureichen.

Das Gebot muss in einem verschlossenen Umschlag, versehen mit der oben genannten Adresse, der Kennzeichnung "Ausschreibung Flurstück 437/24 bzw. 437/25 Gemarkung Schlettau“ und dem vollständigen Absender eingereicht werden.

Bei einer anderen als der oben genannten Adresse eingehende Gebote sowie Gebote, die nicht der hier geforderten äußeren Form entsprechen, können nicht berücksichtigt werden.

5.2 Inhalt des Gebotes

Es kann ausschließlich ein Kaufantrag auf das angegebene Flurstück 437/24 oder 437/25 der Gemarkung Schlettau abgegeben werden. Eine Veräußerung von Teilflächen erfolgt nicht. Gebote, die sich lediglich auf einen Teil des ausgeschriebenen Objektes beziehen, können nicht berücksichtigt werden.

Zum Nachweis der Kaufpreisfinanzierung ist mit dem Angebot ein Vermögensnachweis oder eine schriftliche Bestätigung einer Bank vorzulegen, die der Bankaufsicht eines Staates der Europäischen Union oder der Schweiz unterliegt.

Des Weiteren ist ein aussagefähiges Nutzungskonzept vorzulegen und die Angabe der geplanten Investitionen zu benennen.

Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab.

Alle mit der Veräußerung des Grundstücks im Zusammenhang stehenden Kosten trägt der Käufer.

Gebote werden nur berücksichtigt, wenn sie mindestens dem vorgenannten Mindestgebot entsprechen und keine der Ausschreibung widersprechende Bedingungen beinhalten.

5.3 Verfahrensweise nach Gebotseröffnung

Der Stadt Schlettau steht es frei, bis zur endgültigen Entscheidung über den Zuschlag zur Aufklärung des Gebotes weitere Informationen von den Bietern abzufordern. Gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird darauf hingewiesen, dass die personenbezogenen Daten zur Auswertung der Gebote verwaltungsintern elektronisch gespeichert, verarbeitet und genutzt, jedoch nicht extern weitergegeben werden.

6. Zuschlagserteilung

In die Bewertung der Gebote werden u. a. die vorgesehene Nutzungskonzeption, soziale Kriterien, die Position auf der Warteliste zum Grundstückserwerb und der angegebene Gebotspreis berücksichtigt. Die Entscheidung über den Verkauf trifft das zuständige Organ der Stadt Schlettau. Die Stadt Schlettau ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen bzw. an den Höchstbietenden oder irgendeinem Bieter oder überhaupt zu verkaufen. Aufwendungen der Bieter werden nicht erstattet.

Ansprechpartner

Stadtverwaltung Scheibenberg

Bau- und Liegenschaftsamt

Amtsleiter Herr Bergmann

Rudolf-Breitscheid-Straße 35

09481 Scheibenberg

Tel.: 037349/663-22

E-Mail: a.bergmann@scheibenberg.de


Instandsetzung von Abfuhrwegen im Kommunalwald Schlettau

Um eine Holzabfuhr weiterhin zu ermöglichen und die gefahrlose Nutzung der Wege durch die Öffentlichkeit zu ermöglichen, müssen die Abfuhrwege im Kommunalwald Schlettau "Stockholz" auf einer Länge von 860 m instandgesetzt werden. Dazu gehören u.a. Maßnahmen wie Bankettregulierung, Gräben räumen und Instandsetzung der Fahrbahn. 

Die Stadt Schlettau plant deshalb die Ausschreibung und Vergabe der Baumaßnahme „Instandsetzung von Abfuhrwegen im Kommunalwald Schlettau“ für Januar 2022. Die Ausführung soll im Laufe des Jahres 2022 erfolgen.

Im Zuge der Baumaßnahme wird es notwendig sein, dass die Nutzung des Weges teilweise eingeschränkt wird.  Wir bitten diesbezüglich um Ihr Verständnis.

Diese Baumaßnahme wird kofinanziert über das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen (EPLR 2014-2020)




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